
Diese Tatbestandsvoraussetzung muss u.a. bei Abriss- bzw. Besei- tigungsverfügungen und (str.) Nutzungsuntersagungen ggü. baul. Anlagen vorliegen. Sie ist erfüllt, wenn ein Bauvorhaben im `Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften†œ steht, also insbes. wegen bauplanungs- oder bauordnungsrechtlicher Vorschrift...
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